Gratulation! Richtige Antwort “Rechtsstaat”

Rechtsstaat
1:  ein Staat, in dem nur die Formalität der Regeln den Ausschlag gibt und daher ein Gesetz gilt, weil es Gesetz ist
2:  ein Staat, der von politisch ‘rechts’ orientierten Parteien regiert wird
3:  ein Staat, der rechtmässig alle Parteien von demokratischen Wahlen ausschliesst
4:  ein Staat, in dem die Bestimmungen der bürgerlichen Rechtsverhältnisse nur durch allgemeine für alle gleichermaßen gültige Gesetze geändert werden dürfen

Was ist eigentlich ein Rechtsstaat?

Obwohl die Idee eines Staates, in dem Gesetze herrschen die allen Bürgern Rechtssicherheit gewährleisten, bereits in der griechischen Antike entstand, tauchte der Begriff Rechtsstaat erst ab 1809 auf. Für die Entwicklung des Rechtsstaates war Immanuel Kants “Kategorischer Imperativ” (1785) das Kriterium, dem die einzelnen Regeln genügen müssen, um gerecht zu sein. Ebenso wegweisend war Kants Betonung der Freiheit unter dem Gesetz und der Notwendigkeit des allgemeinen, abstrakten Charakters aller Gesetzesregeln. Diese ‘Spielregeln’ sind auf die Schaffung und Erhaltung angemessener Zustände gerichtet, die weder bestimmten Interessen dienen, noch spezielle Vorteile bringen. Nur durch die Abgrenzung definierter individueller Bereiche regeln sie das Verhalten der Menschen zu und miteinander. Diese sind im liberalen Rechtsstaat typischerweise Eingriffsverbote in diese geschützten Bereiche und entsprechen im Wesentlichen dem angelsächsischen Verständniss von ‘Rule of Law’ und ‘Government under the Law’. Demnach dürfen garantierte Grundrechte und individuelle Rechtsverhältnisse ausschliesslich aufgrund und im Rahmen allgemeiner, für alle gültiger Gesetze verändert werden. Staatliche Entscheidungen müssen durch unabhängige Gerichte überprüfbar sein. Unter dem Einfluss von Hans Kelsen’s “Reiner Rechtslehre” (Rechtsleere?), deren Grundidee die rechtspositivistische Identifizierung des Staates mit der Rechtsordnung ist, verkam allerdings der liberale Rechtsstaatsbegriff zu einer reinen Formalie, in der kaum zwischen Rechtssprechung und Verwaltungsakt unterschieden wird. Da hier vom Inhalt unabhängig ein Gesetz gilt, weil es Gesetz ist, verbirgt sich hinter dem Begriff der Rechtsstaatlichkeit oft despotisches Unrecht.

Weiterführende Literatur gibt es bei www.buchausgabe.de.

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