Gratulation! Richtige Antwort “öffentliche Güter”

öffentliche Güter
1:  Güter, die frei sind
2:  Güter, die nur der Staat anbietet
3:  Güter, die dem öffentlichen Gemeinwohl dienen
4:  Nicht-rivalisierende und nicht-ausschließbare knappe Güter

Was sind eigentlich “öffentliche Güter”?

Öffentliche Güter sind knapp und weisen die Eigenschaften der Nicht-Exklusivität der Nutzenstiftung, der Nicht-Rivalität und der Nicht-Ausschließbarkeit von der Nutzung auf. Einmal mit knappen Produktionsfaktoren produziert und bereitgestellt, stiften diese Güter jedem, der sie verwenden möchte, Nutzen, ohne dass weitere zusätzliche Produktionskosten anfallen. Wenn Unternehmen einen Preis verlangen, können sie scheinbar nicht von der Nutzung ausgeschlossen werden, weil die Ausschlusskosten den potentiellen Marktwert des öffentlichen Gutes übersteigen. Dieser fehlende Anreiz zur Bereitstellung durch private Unternehmen am Markt wird von Regierungen als Marktversagen dargestellt und zur Rechtfertigung regulierender Eingriffe und staatlicher Versorgung (Staatsquote) herangezogen. Öffentliche Güter stiften jedoch erst in Mischformen mit privaten Gütern Nutzen. So brauchen einmal produzierte und bereitgestellte Informationen als Medieninhalte einen Medienträger, z.B. den ausschließbaren und rivalisierenden technischen Zugang zum Internet. Werden also privatrechtliche Verträge oder gesetzliche Rahmenbedingungen derart gestaltet, dass eine möglichst unumkehrbare Koppelung zwischen öffentlicher und privater Gutskomponente möglich wird, so kann dieses Mischgut als ausschließbar öffentliches Gut am Markt bereitgestellt werden. Im Konzept der „Two-Sided-Markets“ können darüber hinaus Quersubventionierungen zwischen Märkten die privatwirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht flankieren, sofern eine vollständige Ausschließbarkeit misslingt. Beispiel wären sämtliche Medienmärkte. Der in einem Gesellschaftssystem produzierte und bereitgestellte innere und äußere Frieden ist ein öffentliches Gut, wobei ein Ausschluss allerdings möglich ist und wird z.B. in Abhängigkeit von Staatsbürgerschaft und Asylrecht durch internationale Rechtskonventionen praktiziert.

Weiterführende Literatur gibt es bei www.buchausgabe.de.

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