Wie hängen eigentlich die Grundrechte “Freiheit” und “Gleichheit” zusammen?
Die Durchsetzung der Gleichheit vor dem Gesetz war im Kampf um die verfassungsrechtlich garantierten bürgerlichen Freiheiten erklärtes Ziel des Liberalismus. Nachdem diese Gleichheit jedoch die einzige ist die ohne Gefährdung individueller Freiheit demokratisch gesichert werden kann, bringt sie als ihre unvermeidliche Folge Ungleichheiten hervor. Das Argument für die Freiheit beruht ja zum einen auf der Einsicht, dass wir ihre möglichen Ergebnisse weder vorhersehen noch abschätzen können und zum anderen, auf der Tatsache, dass die Gleichbehandlung unterschiedlicher Menschen notwendig zur Ungleichheit führen muss. So bliebe als einziger Weg ungleiche Menschen in gleiche materielle Positionen zu bringen, ihre ungleiche Behandlung. Die Gleichheit vor dem Gesetz und der wohlfahrtsstaatliche Versuch materielle Gleichheit durch Interventionen zu erreichen sind jedoch grundverschieden und schliessen einander aus.
In demokratischen Staaten darf der Gleichbehandlungsgrundsatz weder zur Rechtfertigung staatlicher Zwangsmassnahmen noch zur Einschränkung persönlicher Freiheiten missbraucht werden. Nachdem egalitäre Ideologien die Forderung nach sozialem Ausgleich meist aber doch mit der absurden Behauptung der Gleichheit aller Menschen begründen, wird diese offensichtlich unhaltbare Annahme laufend zur Rechtfertigung ungleicher Behandlung tatsächlich verschiedener Menschen herangezogen. Somit beruht das moralisierende, sozialistische Umverteilungmotiv auf dem leeren, politisch aber zündenden Begriff einer ‘sozialen Gerechtigkeit’. Deren Durchsetzung setzt allerdings die Illusion eines demokratischen Konsensus über Ziel, Ausmass oder Zweck einer sozial gerechten Einkommensverteilung vorraus. Dies endet in Zwang und der weiteren Beschränkung individueller Freiheit.
Weiterführende Literatur gibt es bei www.buchausgabe.de.
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