Was ist eigentlich eine Fiskalunion?
Ähnlich dem Länderfinanzausgleich zwischen Teilstaaten, entspricht eine Fiskalunion grundsätzlich einer Transfer-Union und ist ein Bündnis mehrerer Länder, die sich zu einer koordinierten Fiskalpolitik verpflichten. Ein entsprechender Vertrag wird als Fiskalpakt bezeichnet. Obwohl eine Fiskalunion im Wesentlichen durch gemeinsame fiskalische Regelwerke, Mechanismen zur Krisenintervention, fiskalische Ausgleichs- und Transfermechanismen zwischen Ländern und ein gemeinsames Budget definiert ist, wird darunter je nach politischer Aus- und Zielrichtung unterschiedliches, wie etwa die Einführung von Eurobonds oder eine europaweite Arbeitslosenversicherung verstanden. Jedenfalls sind in einer Fiskalunion diese gemeinsamen Institutionen berechtigt, mittels Einflussnahme auf Steuern, Staatsaufgaben oder Staatsausgaben anderer Mitgliedstaaten aktive Fiskalpolitik zu betreiben. Sie führt somit in gefährlicher Weise dazu, dass nationale Regierungen nicht nur die Konsequenzen ihrer wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fehler auf Kosten anderer Mitglieder kaum verantworten müssen. Eine weitgehende fiskalische Integration bewirkt ausserdem auch, dass Staaten trotz fahrlässiger Schuldenpolitik und fehlender Reformbereitschaft von anderen Mitgliedsstaaten subventioniert und damit kreditwürdig oder zahlungsfähig gehalten werden. Dies schwächt nicht nur die Eigenverantwortung der im Bündnis vereinigten Länder, durch eine garantierte Unterstützung geht ebenso das elementare Korrektiv internationaler Märkte verloren. Ein solches könnte nur durch eine starke Kontrollinstanz entstehen. Auch wenn in den USA seit langem eine erfolgreiche Fiskalunion praktiziert wird, bleibt die heterogene Eurozone mit ihrem historisch und kulturell bedingten deutlich geringer ausgeprägten Solidaritätsempfinden zwischen den Regionen, dafür ungeeignet.
Weiterführende Literatur gibt es bei www.buchausgabe.de.
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