Energiearmut
Für Energiearmut gibt es in den meisten Ländern bisher keine feststehende Definition. Zur vorläufigen Orientierung kann eine in Großbritannien gebräuchliche Definition von Energiearmut herangezogen werden. Dort gilt ein Haushalt als energiearm, wenn er mehr als zehn Prozent des Einkommens für den Kauf von Energie aufwenden muss, um im Hauptwohnraum 21 Grad Celsius und in den übrigen Räumen 18 Grad Celsius zu gewährleisten. Durch staatliche Interventionen wie beispielsweise im deutschen EEG, erfahren Produzenten von Strom aus Windkraft oder Sonnenstrahlen eine Vorzugsbehandlung, für die jedoch die Stromkonsumenten bezahlen müssen.
Mittlerweile liegen die Stromkosten in Deutschland europaweit an der Spitze. In Frankreich, das seit langem konsequent auf Kernenergie setzt, betragen die Stromkosten für die Verbraucher weniger als die Hälfte im Vergleich zu Deutschland. Die sogenannte deutsche ‘Energiewende’, die sich an den Methoden sozialistischer Planwirtschaften orientiert, kommt daher dem Versuch einer Umverteilung von unten nach oben gleich.
Weiterführende Literatur gibt es bei www.buchausgabe.de.
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